Auftragsfahrten sind Fahrten ohne Personenbeförderung zur Erledigung von Aufträgen und zur Beförderung von Sachen.
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Der Fortschaltbetrag in € gibt an, in welchen Schalteinheiten das Entgelt fortschreitet bzw. sich das intern berechnete Entgelt erhöht.
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Der Grundpreis wird bei Beginn der Fahrt beim Schalten von „Frei“ nach „Besetzt“ fällig. Er enthält das Entgelt für die Bereitstellung der Taxis und für die Anfangsstrecke bzw. Anfangszeit.
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Das Pflichtfahrgebiet umfasst das Gebiet des Landkreises Neu-Ulm und das Stadtgebiet von Ulm, einschließlich eingemeindeter Stadtteile.
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Rückfahrten sind Fahrten, die in Tarifzone II ihr Ziel haben, die Fahrgäste aber wieder in oder in Richtung Tarifzone I zurückfahren.
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Die Betriebssitzgemeinden (in den durch die Ortstafeln gemäß § 42 Abs. 3 der Straßenverkehrs-Ordnung gekennzeichneten Grenzen) bilden die Tarifzone I, das übrige Pflichtfahrgebiet die Tarifzone II. Abweichend davon gilt für den Betriebssitz Neu-Ulm, dass das Stadtgebiet von Ulm – ohne eingemeindete Stadtteile – zur Tarifzone I gehört.
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die aktuelle Taxitarifordnung von Neu-Ulm finden Sie hier.
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