Anfahrten sind bestellte Leerfahrten zur Abholadresse (die Wegstrecke, die der Taxifahrer zum Abholort zurücklegt).

Auftragsfahrten sind Fahrten ohne Personenbeförderung zur Erledigung von Aufträgen und zur Beförderung von Sachen.

Der Fortschaltbetrag in € gibt an, in welchen Schalteinheiten das Entgelt fortschreitet bzw. sich das intern berechnete Entgelt erhöht.

Der Grundpreis wird bei Beginn der Fahrt beim Schalten von „Frei“ nach „Besetzt“ fällig. Er enthält das Entgelt für die Bereitstellung der Taxis und für die Anfangsstrecke bzw. Anfangszeit.

Das Pflichtfahrgebiet umfasst das Gebiet des Landkreises Neu-Ulm und das Stadtgebiet von Ulm, einschließlich eingemeindeter Stadtteile.

Rückfahrten sind Fahrten, die in Tarifzone II ihr Ziel haben, die Fahrgäste aber wieder in oder in Richtung Tarifzone I zurückfahren.

Die Betriebssitzgemeinden (in den durch die Ortstafeln gemäß § 42 Abs. 3 der Straßenverkehrs-Ordnung gekennzeichneten Grenzen) bilden die Tarifzone I, das übrige Pflichtfahrgebiet die Tarifzone II. Abweichend davon gilt für den Betriebssitz Neu-Ulm, dass das Stadtgebiet von Ulm – ohne eingemeindete Stadtteile – zur Tarifzone I gehört.

die aktuelle Taxitarifordnung von Neu-Ulm finden Sie hier.

Der Wegetarif in €/km gibt an, welcher Geldbetrag für eine Strecke von 1 km fällig wird.

Der Zeittarif in €/h gibt an, welcher Geldbetrag für 1 Stunde fällig wird.